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Verbraucherschutz sieht Amazon Dash-Button problematisch

Die Verbraucherschützer sehen den neuen Amazon Dash-Button sehr kritisch und bemängeln fehlende Informationen vor einer Bestellung über den Button. Laut den Verbraucherschützern kommt über den Dash-Button kein wirksamer Kaufvertrag zustande.
Von Viktor am 06.09.2016
Bild-Quelle: Amazon
Amazon hat seinen Dash-Button in der vergangenen Woche auch in Deutschland veröffentlicht und Prime-Mitglieder können den Dash Buttons für 4,99 Euro bestellen. Da der Kaufpreis bei der ersten Bestellung über den Dash Button wieder gutgeschrieben wird, sind sie aber praktisch kostenlos zu erhalten. Die Verbraucherschützer stehen dem neuen Produkt bereits mehr als kritisch gegenüber und es treibt ihnen, nach eigenen Angaben, die Sorgenfalten auf die Stirn.

Der Verbraucherschutz sieht das Verbraucherrecht beim Dash-Button umgangen und schreibt hierzu: "Amazon muss als Unternehmer beispielsweise vor jeder Bestellung den Preis des Produktes angeben. Das erfolgt jedoch nicht, da lediglich über einen Knopf die Bestellung abgewickelt wird. Amazon weist darauf hin, das sich "Produktdetails bei späteren Nachbestellungen eventuell ... (zum Beispiel Preis, Steuern, Verfügbarkeit, Lieferkosten und Anbieter)" ändern können. Jede Bestellung unterliegt zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Angebotsdetails, diese sollen Sie "jederzeit vor dem Kauf in der Amazon Shopping App" einsehen können.

Auch hält sich Amazon vor, Ihnen ein Ersatzartikel zu liefern, falls das von Ihnen hinterlegte Produkt nicht lieferbar ist. Zwar handelt es sich dann um einen Artikel derselben Marke und der gleichen Produktart, aber es könnte zum Beispiel eine geringere Füllmenge enthalten. Nach jeder Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung auf Ihr Smartphone - sofern Sie diese Option aktiviert haben. Dann könnten Sie die Bestellungen vor Auslieferung stornieren."

Besonders kritisch sieht der Verbraucherschutz hierbei drei Punkte: Auf dem Button steht nicht ausdrücklich, dass damit ein Produkt erworben wird, da die Aufschriften "kaufen" oder "zahlungspflichtig zu bestellen" fehlen. Zudem muss vor Abgabe der Bestellung der Preis angezeigt werden und eine Bestellbestätigung muss zwingend übermittelt werden. Für den Verbraucherschutz kommt durch die fehlenden Daten dadurch kein wirksamer Kaufvertrag zustande.
Tags: Tech, Amazon
Quelle: verbraucherzentrale-niedersachsen
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