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Unternehmen dürfen laut Verwaltungsgericht Facebook-Fanseiten betreiben

Laut dem Verwaltungsgericht in Schleswig dürfen öffentliche Einrichtungen und Unternehmen in Schleswig-Holstein Facebook-Fanseiten betreiben. Für den Datenschutz auf Facebook sind die Betreiber der Fan-Seite nicht verantwortlich.
Von Viktor am 09.10.2013
Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied heute, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein Facebook-Fanseiten betreiben dürfen. Für den Datenschutz bei Facebook sind Betreiber einer Fanseite nämlich rechtlich nicht verantwortlich.

Das Gericht musste hierbei der Frage nachgehen, ob Unternehmen und öffentliche Einrichtungen für den Datenschutz auf Facebook mitverantwortlich sind. Schon im November 2011 wurde vom ULD entschieden, dass Fanseiten auf Facebook, welche von Unternehmen betrieben werden, deaktiviert werden müssen. Betreiber einer Fanseite hatten mit einer Androhung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu rechnen.

Das Verwaltungsgericht hat heute gegen das ULD entschieden und somit bestätigt, dass Unternehmen Facebook-Fanseiten betreiben dürfen. Eine Berufung ist aber noch möglich. Die IHK hatte durch das 2011 ausgesprochene Verbot, Wettbewerbsnachteile für Firmen, die in Schleswig-Holstein angesiedelt sind, gesehen.
Tags: Tech, Facebook
Quelle: heise.de, SocialMediaRecht
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