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Österreich: Oberlandesgericht Wien hebt Netzsperren auf

Das Oberlandesgericht Wien hat eine Einstweilige Verfügung aufgehoben, welche Internet-Provider zur Sperre von Seiten wie ThePirateBay und IsoHunt aufforderte. Die österreichischen Internet Service Provider sehen den Beschluss als Meilenstein.
Von Viktor am 22.06.2016
Bild-Quelle: The Pirate Bay
In einem aktuellen Urteil hob das Oberlandesgericht Wien jene Einstweilige Verfügung auf, die eine Reihe von Internet-Providern zur Sperre der Seiten thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to, und 1337x.to verpflichtet hatte. Somit steht den betroffenen Internet-Kunden der Zugang zu diesen Plattformen ab sofort wieder offen.

Schon kurz vor dem heimischen Gerichtsbeschluss hatte auch der deutsche Bundesgerichtshof ebenfalls die Aufhebung der Sperre der Webseiten 3dl.am bzw. goldesel.to beschlossen und argumentierte dies damit, dass die Musikindustrie nachweisen müsse, dass sie zumutbare Nachforschungen über den tatsächlichen Rechteverletzer unternommen habe, bevor sie an die Provider herantreten kann, um Sperren zu fordern.

Dazu Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA: „Wie prekär die ganze Angelegenheit ist, zeigt sich nicht nur dadurch, dass die Provider durch die Sperraufforderungen der Rechteinhaber gegen deren Willen in die Richterrolle gedrängt werden. Sie laufen, sofern sie zum Beispiel den kürzlich von den Filmproduktionsunternehmen versandten relativ formlosen Aufforderungen entsprechen, auch noch Gefahr, gegen Artikel 3 der Verordnung zum Digitalen Binnenmarkt zu verstoßen, die auch die Netzneutralität regelt.“

Die österreichischen Internet Service Provider gehen zwar davon aus, dass sich die LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) mit dieser Entscheidung nicht abfinden wird und in weiterer Folge die gerichtliche Auseinandersetzung eine Fortsetzung findet, dennoch gilt dieser Beschluss als wichtiger Meilenstein, wenn es darum geht, das „Sperren auf Zuruf“ zu erschweren.
Tags: Tech, Austria
Quelle: Pressemitteilung / ispa.at
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