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VZBV beklagt unklare Rechtslage beim Streaming von Inhalten

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat eine Umfrage durchgeführt und hierbei festgestallt, dass vier von fünf Onlinern bereits Streaming-Angebote nutzen. Kritisiert wird von der VZBV vor allem die unklare Rechtslage, sollten die gebotenen Dienste nicht wie erwartet funktionieren.
Von Viktor am 15.04.2016
Bild-Quelle: VZBV
Streaming-Angebote wie etwa Youtube oder Spotify, Deezer oder Netflix sind bei Verbrauchern sehr beliebt: Laut einer repräsentativen Befragung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Rahmen des Projekts Marktwächter Digitale Welt, rufen fast vier von fünf Onlinern (78 Prozent) bereits auf diese Weise Filme oder Musik aus dem Internet ab. Ärgerlich jedoch: Jeder vierte Nutzer (26 Prozent) berichtet von Problemen beim Streaming. Vor allem der Empfang ist demnach immer wieder gestört.

Anders als beim Kauf von Software ist die Rechtslage laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beim Streaming bislang nicht im Einzelnen geklärt. So ist etwa offen, welche Regeln gelten, wenn digitale Inhalte nicht wie vereinbart bereitgestellt werden und wenn die Qualität oder der Funktionsumfang von dem abweichen, was Verbraucher bestellt haben. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, der solche und andere Gewährleistungsfälle bei der Nutzung digitaler Inhalte regeln soll.

Durch die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte von 2014 ist immerhin geregelt, dass Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internetseite klare und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen müssen.

Darüber hinaus steht Verbrauchern ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Doch Vorsicht: Dies bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können. Denn das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Streaming begonnen wird. Das Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein Fehlgriff noch rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt.

Für die Verbraucherschützer steht nach Auswertung der Daten fest: Auf dem dynamischen Markt der digitalen Güter benötigen Verbraucher eine bessere Orientierung und mehr Transparenz. Nur so können sie weiterhin selbstbestimmt und verantwortungsvoll die vorhandenen Angebote an Streaming-Diensten nutzen. Mehr Aufklärung bedarf es insbesondere bei neuartigen Streaming-Apps, um das Risiko zu vermeiden, Urheberrechte zu verletzen.

Ebenfalls ganz spannend, wenn auch fast in dieser Form zu erwarten: Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Streaming-Nutzer zahlt Geld für kostenpflichtige Dienste. Bei knapp einem Viertel (24 Prozent) ist Video-Streaming ein Postenim Budget. Zu den populärsten Anbietern gehören hier Amazon Prime Instant Video, Maxdome, Watchever, snap by sky und Netflix. Unter denen, die Musik streamen, geben lediglich 16 Prozent Geld für einen kostenpflichtigen Dienst aus. Beliebt sind vor allem Spotify, Apple Music, SoundCloud, Last.fm und Deezer.
Tags: Tech, vzbv
Quelle: Verbraucherzentrale-rlp
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