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BGH-Urteil: Facebooks Einladungs-E-Mails waren unlautere Werbung

Facebook ermöglicht es Nutzern ihr Adressbuch zu importieren um Freunde im Netzwerk zu finden. Der BGH hat nun entschieden, dass Facebook diese importierten Daten aber nicht für Werbezwecke nutzen darf.
Von Viktor am 15.01.2016
Bild-Quelle: Facebook
Mit einem Klick können Nutzer ihr Adressbuch importieren und Freunde bei Facebook finden. Das klingt verlockend einfach, hat aber womöglich unerwünschte Folgen: Facebook lässt Einladungs-E-Mails im Namen der Nutzer an Menschen verschicken, die nicht bei Facebook registriert sind – und das eventuell auch gar nicht wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in einem Urteil diese Praxis für rechtswidrig erklärt. Das könnte auch für andere Anbieter Signalwirkung haben.

„Unsere Beharrlichkeit zahlt sich aus. Nach sechs Jahren Verfahren über alle Instanzen bestätigt auch das oberste deutsche Gericht, dass Facebook persönliche Daten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbezwecke nutzen darf. Die Weitergabe persönlicher Daten von Freunden, Kollegen oder Geschäftspartnern über den Facebook-Freundfinder ist heikel. Die Regeln für unerlaubte Werbung sind eng gesteckt und das nicht ohne Grund. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nicht belästigt werden“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Der BGH bestätigte die Auffassung des vzbv, dass Facebook die Daten aus dem Adressbuchimport im Freundefinder nicht für Werbe-E-Mails an Personen nutzen darf, die nicht bei Facebook registriert sind. Diese Personen haben keine Einwilligung gegeben, dass ihre Daten von Facebook zu diesem Zweck genutzt werden. Die Geschäftspraxis verstößt damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

„Was das Urteil genau für den aktuellen Freundefinder bedeutet, müssen wir jetzt prüfen“, so Müller. Neben Facebook nutzen auch andere Dienste diese Form der Werbung, um neue Nutzer zu gewinnen. Auch sie müssen jetzt wahrscheinlich umdenken.

Der BGH hat außerdem die Auffassung des vzbv bestätigt, dass den Nutzern nicht ausreichend deutlich gemacht wurde, was Facebook mit den Daten macht, die über die Funktion Freunde finden hochgeladen wurden.
Tags: Tech, Facebook, vzbv
Quelle: VZBV
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