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Xing-Mitglieder erhalten Abmahnungen wegen fehlendem Impressum

Erste Xing-Nutzer haben vor wenigen Tagen eine Abmahnung erhalten, da ihre Profile angeblich über kein ausreichendes Impressum verfügen. Xing bietet bereits seit Längerem eine Möglichkeit an, ein eigenes Impressum zu hinterlegen; wir erklären wie dies funktioniert!
Von Viktor am 16.02.2014
Betreibern einer eigenen Facebook-Seite dürfte seit Längerem bekannt sein, dass diese Seiten mit einem gültigen Impressum versehen sein müssen. Nun haben auch erste Besitzer eines eigenen Xing-Profils eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, da diese Profile über kein gültiges Impressum verfügen.

Im konkreten Fall hat ein Rechtsanwalt mehrere andere Rechtsanwälte wegen fehlender Impressums-Angaben abgemahnt. Die betroffenen Anwälte sind aktuell jedoch der Überzeugung, dass es keine Impressumspflicht auf Xing-Profilen gäbe, weshalb diese die Frage vor Gericht klären lassen wollen.

Würde vor Gericht jedoch tatsächlich entschieden werden, dass die aktuellen Xing-Profile über kein ausreichendes Impressum verfügen würden, dann hätte dies durchaus weitreichende Folgen. Zum einen könnte diese Entscheide auch Nutzer von anderen Netzwerken wie LinkedIn betreffen und zum anderen könnten Tausende Nutzer wegen dem Verstoß in Zukunft abgemahnt werden.

Wer sich bereits vorab gegen solcherlei Abmahnungen absichern möchte, der kann eine eigens von Xing hierfür eingerichtete Funktion nutzen. Ganz am Ende des eigenen Profils befindet sich ein Link zum Anlegen und Bearbeiten des eigenen Impressums. Dort erhalten alle Xing-Nutzer die Möglichkeit, ihr eigenes Impressum auf Xing zu hinterlegen. Xing gibt in der eigens hierfür angelegten Seite folgende Informationen an: „Ob eine Verpflichtung für Sie besteht und welche Angaben notwendig sind, entnehmen Sie bitte den auf Sie anwendbaren Gesetzen. Im deutschen Recht finden Sie Impressumspflichten insbesondere in § 5 Telemediengesetz.“ Wichtig ist hierbei jedoch noch zu erwähnen, dass bis jetzt noch nicht geklärt wurde, ob solch eine Angabe später gegen Abmahnungen ausreichen werde.


Bei Thomas Schwenke handelt es sich übrigens um keinen unbekannten Rechtsanwalt. Er ist auf den Bereich Social Media spezialisiert und unter anderem für sein Buch „Social Media Marketing & Recht“ in der Szene bekannt.
Tags: Tech, Xing
Quelle: lhr-law.de, Rechtzweinull.de
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