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RedTube-Abmahnung: Betroffene könnten Schadenersatz vom Land NRW erhalten

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke vertritt aktuell die Meinung, dass Personen, welche im Fall der RedTube-Abmahnungen den geforderten Betrag gezahlt haben, Schadenersatz vom Land NRW einfordern können. Das Gericht hätte die Daten der Nutzer nämlich nicht herausgeben dürfen.
Von Viktor am 16.12.2013
Seit rund 10 Tagen sorgen Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U + C Rechtsanwälte in Deutschland für Aufregung. Hierbei mahnt die Kanzlei U+C Nutzer der Webseite RedTube ab, welche angeblich die Filme Filme Miriam´s Adventures, Hot Stories, Amanda´s Secret und Dream Trip über die Plattform gestreamt haben. Bis jetzt wurden mehr als 10.000 Personen abgemahnt; betroffen sind hierbei nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nur Kunden der Deutschen Telekom.

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hat gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus bekannt gegeben, dass betroffene Nutzer, welche den in der Abmahnung geforderten Betrag gezahlt haben, Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfahlen verlangen können. Laut Solmecke ist der Beschluss zur Herausgabe der Daten vom Landgericht Köln nicht korrekt und hätte nie so durchgeführt werden dürfen. Das Gericht verwechselte hierbei nämlich die beiden Begriffe „Streaming“ und „Tauschbörse“.

Auch Michaele Zinke, welche beim Bundesverband der Verbraucherzentralen tätig ist, hat gegenüber Focus mitgeteilt, dass es nicht sein darf, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben und es so Abmahn-Anwälten unnötig einfach machen. Ihrer Meinung nach, muss dieses Vorgehen in Zukunft deutlich erschwert werden.
Tags: Tech, RedTube
Quelle: Focus
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