Anzeige
Newsslash Android-App!
/// Aktuelle News

Berliner Gericht verbietet Netflix beliebige Preiserhöhungen

Netflix hat vom Berliner Kammergericht gleich eine doppelte Watsche bekommen. Zum einen sei es nicht zulässig, sich das Recht auf Preiserhöhungen vorzubehalten und zum anderen sei auch der zahlungspflichtige Bestellbutton nicht rechtens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Netflix will dagegen vorgehen.
Von Daniela am 17.03.2020
Bild-Quelle: Netflix
Schon im Dezember hatte sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall Netflix beschäftigt. Nun wurde das Urteil öffentlich bekanntgemacht. Das Gericht erklärte zwei Dinge für nicht zulässig. Zum einen bezieht sich das Urteil auf die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Netflix, nach der sich der Streamingdienst das recht auf Preiserhöhungen vorbehält. Dies stelle einen „unangemessenen Erhöhungsspielraum“ dar.

Konkret geht es um folgende Formulierung: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Der Umstand, dass die Kunden über Preiserhöhungen mindestens 30 Tage vorher informiert werden würden, und somit rechtzeitig kündigen könnten, ließ das Gericht nicht gelten. Bei dem Urteil über die Preiserhöhungsklausel beruft sich das Kammergericht auf das Bürgerliche Gesetzbuch, welches Preiserhöhungen nur unter der Befugnis von Kostenerhöhungen zuließe. Faktoren, wegen denen Preise erhöht werden könnten, nennt Netflix nun aber eben nicht. Daher ist das recht auf Preiserhöhung beliebig und somit nicht rechtens.

Der zweite Teil des Urteils des Kammergerichts Berlin bezieht sich auf den Bestellknopf von Netflix. Dieser muss laut Gericht eindeutiger gekennzeichnet werden. Auf hm steht derzeit: „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“. Diese Beschriftung sei mangelhaft und müsse eindeutiger mit „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet werden. Heiko Dünkel vom vzbv dazu: „Ein Bestellbutton muss so gestaltet sein, dass Verbraucher eindeutig erkennen, dass sie mit einem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Zusätzliche Werbebotschaften haben darauf nichts zu suchen.“

Das gefallene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Netflix will dagegen vorgehen. Ob es aufgrund dieses Urteils nun vielleicht doch, wie in anderen Ländern zur Abschaffung des Gratismonats kommen wird (wir berichteten), ist unklar.
Tags: Tech, Netflix
Quelle: Serienjunkies Heise
Anzeige
Roobet
Anzeige
Sportwetten Betway Sports