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Niederlage für Amazon - Gericht verbietet Dash-Button

Streit ohne Ende - oder - die lange Geschichte des Dash-Buttons. Wieder einmal musste Amazon sich einem deutschen Gericht geschlagen geben. Das Oberlandesgericht München entschied, dass der berühmte Einkaufsknopf gegen geltendes Recht verstößt. Amazon will aber das Urteil anfechten.
Von Daniela am 14.01.2019
Bild-Quelle: Amazon
Der Konflikt um den Einkaufsknopf von Amazon, den sogenannten Dash-Button, ist nicht neu. Neu ist allerdings, dass Amazon nun auch in zweiter Instanz vor Gericht eine Niederlage im Kampf um den berühmtesten Knopf Deutschlands einstecken musste. Das Münchner Oberlandesgericht macht klar: der Dash-Button verstößt gegen geltende deutsche Gesetze. Amazon indes gibt sich auch weiterhin nicht geschlagen und will das Urteil anfechten.

Am 10. Januar fällte das Oberlandesgericht die Entscheidung und verbot Amazon, Kaffee, Waschmittel und weitere Waren des täglichen Bedarfs, die über den praktischen Knopf orderbar sind, weiterhin auf diese Art und Weise zu verkaufen. Der Grund für die Entscheidung: Intransparenz! Es fehlt bei der Bestellung von Waren über den Dash-Button an Informationen zu Preis, Inhalt und vor allem der klare Hinweis darauf, dass es sich um eine zahlungspflichtige Bestellung handelt. Dies sind klare Verstöße gegen die deutschen Gesetze zum Internethandel.

Die Dash-Buttons sind aufklebbare Knöpfe, die man mit dem Herstellerlogo des jeweiligen Produktes versieht. Legt man sich diese Knöpfe zu, bestimmt man das Produkt, welches darüber gekauft werden soll. Allerdings erhält man erstens erst nach der Bestellung die Information, was das Produkt aktuell kostet und zweitens kann auch ein anderes, vergleichbares Produkt geliefert werden. Wenn ich also eine Marke hinterlege, die ich einfach immer nehme, aber dann eine Ersatzmarke kommt, ist das eben so. Dem Prozedere stimmt man zu, wenn man einen Dash-Button bei Amazon bestellt. Genau deswegen hat es Beschwerden gegeben.

Amazon bezeichnet das Urteil als innovationsfeindlich und will es anfechten. Zusätzlich entmündige es Bürger, die eigenständig die Entscheidung treffen wollen und sollen, ob sie einen solchen W-LAN-Knopf zum Einkaufen nutzen möchten. Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes München sieht Amazon in dem Prozedere keinen Verstoß gegen die deutschen Internethandelsgesetze. Wir sind gespannt, wie es am Ende ausgehen wird.
Tags: Tech, Amazon
Quelle: Golem
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