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Gibt es eine halbe Million Euro Strafe für den RapidShare-Gründer?

Noch ist das Verfahren in der Schweiz gegen den Gründer von RapidShare und zwei seiner Mitstreiter noch nicht beendet, aber eine gewaltige Strafe steht im Raum. Eine halbe Million Euro drohen den Angeklagten des One-Click-Hosters. Was haben die Schweizer Hoster falsch gemacht?
Von Daniela am 21.09.2018
Bild-Quelle: RapidShare
RapidShare kennen vielleicht einige von euch noch als sogenannten One-Click-Hoster. RapidShare gibt es heute nicht mehr, aber dennoch ist das Unternehmen in den Schlagzeilen, oder zumindest deren Gründer Christian S. und zwei seiner Mitstreiter. Denn sie sind angeklagt in der Schweiz und das Verfahren läuft derzeit mit der Option, vielleicht nächste Woche schon beendet zu sein. Im Raum steht gewerbsmäßige Beihilfe zu Urheberrechtsverstößen in großer Zahl. Entscheidet sich das Gericht dazu, der Anklage und Forderung der Staatsanwaltschaft zu folgen, erwartet die drei eine Strafe von ungefähr 500.000 Euro.

Doch was genau wird den ehemaligen Unternehmern vorgeworfen? Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass RapidShare "einem unbeschränkten Kundenkreis File-Hosting-Dienste zur Verfügung gestellt haben" soll. Dadurch wurde es möglich, dass eine Vielzahl von geschützten Werken hochgeladen wurden und die Links zu diesen unrechtmäßig in Linksammlungen, Foren und Blogs verbreitet wurden. Es wäre die persönliche Pflicht der Angeklagten gewesen, den Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken, da sie darüber informiert waren. Im konkreten Fall geht es um einen Zeitraum von etwas über einem Jahr um die Fälle zwischen Oktober 2010 und Dezember 2012.

RapidShare entwickelte sich recht schnell nach seiner offiziellen Gründung in der Schweiz zum weltweit größten Sharehoster. Allerdings gab es schon frühzeitig immer wieder Klagen von Rechteinhabern. Beispielsweise befand sich RapidShare in einem Rechtsstreit mit der GEMA. Schon damals entschied das Oberlandesgericht Köln, dass der Sharehoster seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen habe und alle Musikwerke auf entsprechende Urheberrechte zu prüfen habe. Doch nicht nur um Musik ging es in früheren Verfahren. Auch Verlage wie Campus oder Gruyter gingen gegen das Unternehmen vor und verlangten die Löschung von vielen rechtswidrigen Dateien. Mit dem Jahr 2013 kamen durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes erweiterte Prüfpflichten für Sharehoster zustande, durch die das RapidShare zunächst versuchte, das Geschäftsmodell zu ändern, später dann, im Jahr 2015, aber die Segel strich und seine Dienste einstellte.

Es wird spannend zu sehen sein, wie das RapidShare-Urteil ausgeht. Wir halten euch auf alle Fälle auf dem Laufenden!
Tags: Tech, RapidShare
Quelle: Heise
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