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Google entscheidet über das Recht auf Vergessen - nicht wir

In einem Streitfall zwischen Google und des Geschäftsführers einer gemeinnützigen Organisation über das Recht auf Vergessen, gewinnt Google. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt, kann man dem Suchmaschinenriesen nicht untersagen, ältere und auch negative Suchergebnisse anzuzeigen.
Von Daniela am 19.09.2018
Bild-Quelle: Google
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat bei einem Streit zwischen dem Suchmaschinenbetreiber Google und einem Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation darüber zu entscheiden, ob man Google verbieten kann, ältere Beiträge und Funde, auch negativer Art, in den Suchergebnissen anzuzeigen. Das Gericht entschied zugunsten der Suchmaschine, der man nicht generell untersagen kann, negative Beiträge auf Wunsch einer Person nicht anzuzeigen. Die Presseberichte, die den damaligen Geschäftsführer nicht unbedingt positiv dastehen lassen, bleiben also im Netz auffindbar.

Konkret ging es um das Anliegen des ehemaligen Geschäftsführers, dass die Presseberichte über seine Person, die im Zusammenhang mit einer Krise der Organisation in der großen Welt des Internets aufgetaucht waren und sich unter anderem mit seinem Gesundheitszustand beschäftigten, nicht mehr über die Google-Suche gefunden werden sollten. Der Geschäftsmann versuchte, sich dabei auf die neue Datenschutzgrundverordnung zu berufen und sein persönliches Interesse über das öffentliche Interesse zu stellen. Dies gelang nach Abwägung des Gerichtes nicht. Das Interesse seiner Person wiegt in diesem Fall nicht schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit. Auch wenn es eine klare Verletzung seiner persönlichen Interessen gegeben habe, ist dennoch das erhebliche öffentliche Interesse an dem Fall schwerwiegender. Auch wenn der Fall schon einige Jahre alt ist, es ging um Berichte aus dem Jahr 2011, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich auch das Informationsinteresse deswegen schon gelegt hat. Die Anerkennung des Europäischen Gerichtshofes des “Recht auf Vergessen” greift in diesem Fall nicht.

Dieser Fall ist nicht der einzige, der sich um das Recht auf Vergessen im Internet bezieht. Google befindet sich aktuell auch in einem Streit mit Frankreich. Hintergrund ist hier, dass Google zwar die Suchergebnisse von Personen nicht anzeigt, aber nur in dem entsprechenden Land des Antragstellers. Frankreich allerdings will, dass die Ergebnisse weltweit nicht mehr zu finden sind, denn ein GEO-Ausschluss lässt sich erstens schnell umgehen und zweitens erfolgt keine komplette Löschung, man wird also nicht wirklich vergessen, sondern nur teilweise vergessen. Der Fall in Frankreich liegt dem obersten Gericht vor und dieses verhängte eine Strafe gegen Google, gegen die sich der Riese aber weiterhin mit Berufung auf eine Zensur des Internets wehrt.
Tags: Tech, Google
Quelle: Heise FAZ.net
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