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Bei Urheberrechtsverstößen müssen YouTube und Google Nutzerdaten herausgeben

Im Fall, dass es zu Urheberrechtsverstößen kommt, sind Google und YouTube nun verpflichtet, die E-Mail-Adressen der entsprechenden Nutzer herauszugeben – so lautetet ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Von Cindy am 11.09.2017
Bild-Quelle: Google
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22. August sind YouTube und Google nun verpflichtet, im Fall von Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der betreffenden User herauszugeben. Telefonnummern sowie IP-Adressen umfasst das Urteil allerdings nicht. Der Kläger des Verfahrens war ein deutscher Filmverwerter, der YouTube und den dazugehörigen Mutterkonzern wegen des Anbietens von zwei Filmen im Anspruch genommen hatte – diese waren infolge von drei verschiedenen Nutzern auf YouTube veröffentlicht worden.

Uploads auf YouTube setzen die Angabe einiger persönlicher Daten voraus. Generell ist ein Google-Konto notwendig, um Inhalte bei YouTube hochladen zu können – um sich ein solches Konto zu erstellen, müssen die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und optional die Postadresse angegeben werden. Überprüft werden die Daten nicht. Wer Videos, die länger als 15 Minuten sind, hochladen möchte, muss zur Freischaltung seine Telefonnummer angeben.

Die Klage hatte erst in zweiter Instanz Erfolg. 2016 war in erster Instanz entschieden worden, dass der Filmevertreter keinen Anspruch auf die Herausgabe von Telefonnummern, E-Mail-Adressen und IP-Adressen hat.
Tags: Tech, Youtube, Google
Quelle: heise
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