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Streaming-Nutzer müssen sich vor Abmahnungen in Acht nehmen

Ein neues Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass Nutzern illegaler Streaming-Seiten in Zukunft gegen Recht verstoßen. Abmahnanwälte könnten dies nutzen um schon bald Abmahnungen zu versenden.
Von Christina am 27.04.2017
Bild-Quelle: Kinox.to
Schon lange sind der Filmindustrie illegale Streaming-Seiten ein Dorn im Auge. Während gegen die Betreiber von Seiten die gerne auf .to enden bereits rechtlich vorgegangen wird, mussten Nutzer solcher Seiten so gut wie keine Abmahnungen oder anderweitige Schwierigkeiten befürchten. Doch nun könnte sich das Ganze für die Nutzer rapide ändern.

In einem Prozess, bei dem eine niederländische Stiftung gegen den Medienabspieler „Filmspeler“ geklagt hatte, der es ermöglicht per Klick einfach Inhalte illegalere Streaming-Seiten auf dem Fernseher abzuspielen, musste sich der Europäischen Gerichtshofe (EuGH) einschalten. Im Rahmen des Prozesses bei dem es nicht um den Nutzer von Streaming-Seiten selbst ging, entschied der EuGH, dass durch den Abspieler eine Urheberrechtsverletzung von statten gehen kann, da durch Filmspeler ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich gemacht wird, auch wenn die Vervielfältigung nur von kurzer Dauer ist.

Das neue Urteil könne laut dem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt Christian Solmecke, „eins zu eins auf Computer übertragen“ werden. Somit könnte es sein, dass dieses Urteil Nutzern solcher Seiten künftig mehr Abmahnungen verschaffen könnte. Bisher sah die Rechtsgrundlage beim Streaming vor, dass Nutzer beim Streaming unter den Sonderfall der „vorübergehenden, flüchtigen und begleitenden“ Handlung fielen. Dieser Sonderfall ist im deutschen Urheberrechtsgesetz und in den EU-Richtlinien verankert.

Beim Streamen wird nämlich anders als beim Filesharing, bei welchem der Nutzer Dateien herunterlädt und diese zugleich anderen zur Verfügung stellt, die gestreamte Datei nur kurzfristig gespeichert und danach wieder gelöscht. Für Streaming-Nutzer illegaler Seiten bedeutete dies, dass sie die Inhalte nur „betrachteten“ und nicht langfristig heruntergeladen haben.

Durch die Entscheidung des EuGH ist laut Jonas Kahl, Anwalt für Urheberrecht, dass Haftungs- und Abmahnrisiko für Nutzer gestiegen. Es wird davon ausgegangen, dass Nutzer, die solche illegalen Seiten nutzen, bewusste eine Urheberrechtsverletzung eingehen und damit auch für ihr Handeln belangt werden können.

Doch Solmecke geht davon aus, dass Nutzer solcher Seiten wohl keine große Abmahnwelle erleben dürften. Dies liegt vor allem daran, dass es sich für die Medienindustrie als schwierig erweisen wird an die IP-Adressen der User zu gelangen um somit die Identität dieser herauszufinden.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema gibt es unter anderem auch in diesem kostenlosen E-Book: E-Book zum Thema Urheberrecht
Tags: Tech, Kinox.to
Quelle: Süddeutsche Zeitung
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