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Landgericht Frankfurt verbietet Uber in Deutschland

Der Fahrdienst-Vermittler Uber wurde vom Landgericht Frankfurt mit einer einstweiligen Verfügung bundesweit gestoppt. Der Dienst darf demnach vorerst nicht mehr in Deutschland angeboten werden.
Von Viktor am 02.09.2014
Bild-Quelle: Uber
Der Schrecken aller Taxi-Unternehmen wurde in Deutschland zurückgepfiffen. Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrdienst-Vermittler Uber durch eine einstweilige Verfügung in Deutschland ausgebremst. Taxi-Unternehmen haben vorerst einen Grund zur Freude.

Laut dem Landgericht Frankfurt darf das Unternehmen Uber seine Dienste vorerst nicht mehr in Deutschland anbieten. Sollte Uber gegen die Verfügung verstoßen, so droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Uber darf demnach über seine Apps Uber und UperPop keine Fahrgäste und Fahrer mehr zusammen bringen, solange das Unternehmen keine offizielle Genehmigung für diese Dienstleistung besitzt. Das besondere an Uber: Fahrten kosten meist deutlich weniger als mit einem regulären Taxi. Dies liegt daran, dass zahlreiche Fahrer auf eigene Rechnung arbeiten und über keine ausreichenden Versicherungen verfügen.

Das Taxigewerbe kritisiert an dem Dienst Uber zahlreiche Punkte. So sind Fahrgäste bei einem Umfall nicht ausreichend Geschützt, der Fahrer habe keine Gesundheitsprüfung absolvieren müssen und das Fahrzeug wurde nicht vorab gründlich überprüft.

Uber ist nach eigenen Angaben in mehr als 200 Metropolen aktiv. Hierzu zählen unter anderem Barcelona, Paris, Brüssel und New York. Die Bewertung des Unternehmens stieg erst vor wenigen Monaten auf über 18,2 Milliarden US-Dollar.
Tags: Tech, Uber
Quelle: SPON
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