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Stellungnahme der Aufsichtsbehörde KJM zu Lootboxen

Als vorsichtige Entwarnung kann man die Stellungnahme der Kommission für Jugendschutz (KJM) zu den Lootboxen, die seit einigen Monaten in aller Munde sind, bezeichnen. Sind sie ein Problem oder nicht? Die eindeutige Antwort der KJM: Je nachdem.
Von Daniela am 05.04.2018
Bild-Quelle: Overwatch
Das Thema Lootboxen in Spielen fließt seit einigen Monaten durch die Medien und Kommunikationskanäle wie Ebbe und Flut. Immer wieder kommt es auf, es wird eine Meinung für oder gegen in die Diskussion eingeworfen, die mehr oder weniger kommentiert wird. Auch die Politik beteiligte sich daran und gab, wie es sich gehört, eine Untersuchung zum Thema in Auftrag. So geschehen auf Initiative des Bayerischen Arbeits-, Sozial- und Familienministeriums. Nun ist die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde der Landesmedienanstalten auf Grundlage der Untersuchung da und gibt eine mehr oder weniger eindeutige Einschätzung zu den umstrittenen Beutekisten ab.

Nach der Analyse der Methodik und des Einsatzes der Lootboxen stellt die Kommission fest, dass eine allgemeingültige Aussage nicht zu treffen ist. Die Lootboxen sind nur ein Element in einer größeren Diskussion um Mikrotransaktionen in Spielen, die mehr als nur die Belange des Jugendschutzes berühren und Bereiche wie Suchtprävention, Glücksspiel und Verbraucherschutz umfassen, die ganz eigenständige Rechtsfolgen auslösen können. Ob, wie und in welchem Umfange Lootboxen in Spielen als Monetarisierungsmöglichkeit eingesetzt werden können und dürfen, sei immer im Zusammenhang zu sehen und unterscheide sich in seiner Bewertung auch immer an den Zielgruppen, die angesprochen werden. So bezieht sich die KJM in der veröffentlichten Stellungnahme auch nur auf den ihr ureigenen Bereich des Jugendschutzes.

Zuallererst stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass bei ihr bisher noch keine Beschwerden wegen unzulässigem Einsatz oder Bewerbung von Beuteboxen eingegangen sind. So wird auch zum Thema Lootboxen wieder nur in der bekannten Argumentation der Bewerbung solcher Spielelemente Stellung bezogen. Es dürfen keine direkten Aufrufe zum Kauf von Inhalten, die mit Echtgeld im Spiel freigeschalten werden können, gegenüber von Kindern und Jugendlichen gemacht werden. Appelle wie “Kauf dir jetzt!” oder “Jetzt Mitglied werden und profitieren” sind schon länger für diese Zielgruppe nicht erlaubt und die Lootboxen werden als Teilaspekt in diese Monetarisierung und der Versprechen von nicht näher bezifferten Vorteilen im Spiel oder erhöhten Gewinnchancen (irreführende Werbung) eingebunden. Das schließt auch die besondere Präsentation unter Zeitdruck oder in Form besonders ansprechender, lockender Grafik wie Schatzkisten etc. ein.

Dies alles ist für die Spielebranche nichts Neues und muss sowieso seit nicht wenigen Jahren hinsichtlich der Alterszusammensetzung der Spielerschaft beachtet werden. Eine eindeutige Stellungnahme zu dem speziellen Punkt der Beuteboxen sieht irgendwie anders aus. Aber gut: die Politik hat ihre Studie, die typische “Kommt darauf an-Antwort” und somit für die nächsten Monate eine Argumentationsgrundlage, auf die man sich beziehen kann, sollte es innerhalb der Diskussion, die gerade in Ebbe ist, wieder eine Flut herannahen.

Immerhin erlaubt diese schwammige Stellungnahme, in der darauf hingewiesen wird, dass jede Präsentation der Lootboxen in einem Spiel einzeln und im Detail umfassend auf die verschiedenen Bereiche wie Jugendschutz, Suchtpotential und Glücksspiel geprüft werden muss, keine flächendeckenden Verbote oder übergreifende Kennzeichnungen und Verpflichtungen, wie in den USA in Form eines Labels geschehen. Deutschland steht mit den Prüfungen im Übrigen nicht alleine da. In vielen Ländern werden derzeit Regulierungen der Lootboxen oder Verbote geprüft. Apple verpflichtet die Entwickler von Spielen mittlerweile diese Elemente in der App Store-Beschreibung offen zu kommunizieren.

Ausgangspunkt der Beschäftigung mit diesem Thema bzw. Spielelement, welches nun wahrlich kein Neues ist, stellten die vielen Proteste der Spieler im Zusammenhang mit der Einführung von Lootboxen vor allem in den Spielen Starwars Battlefront 2 und FiFa 18 dar. Institutionen der Branche selbst, zum Beispiel der Bundesverband der Spieleindustrie GAME oder die Selbstkontrolle USK sehen im Übrigen keinen Unterschied zwischen digitalen Lootboxen und realen Objekten wie Überraschungseiern, Wundertüten, Sammelbildchen und ähnlichem, die schon seit vielen Jahren normaler Bestandteil des Offline-Lebens von Kindern und Jugendlichen sind. Darüber hat auch die Kolumnistin noch nie eine größere Diskussion im Zusammenhang mit Glücksspiel und Jugendschutz entbrennen gesehen. Bleibt zu beobachten, ob die eigens eingerichtete Arbeitsgruppe innerhalb der KJM, die sich explizit nur mit dem Thema Online-Games und Werbung (digital) auseinandersetzt, sich auch einmal vor die Tür ins echte Leben, heraus aus der Welt der Pixel- und digitalen 3D-Kisten bewegt und auch einmal einen Blick in die Wundertüten aus Papier und in die Panini-Alben wagt.

Die komplette Stellungnahme findet ihr hier.
Tags: Games, Star Wars: Battlefront
Quelle: Gameswirtschaft
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