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Drohnen-Führerschein wird Pflicht

Ab dem 1. Oktober müssen alle Piloten einer Drohne mit dem Gewicht von zwei Kilogramm oder schwerer einen Kenntnisnachweis vorlegen. Dieser Kenntnisnachweis ist vergleichbar mit einem Führerschein.
Von Cindy am 04.10.2017
Bild-Quelle: DJI
Für Piloten ziviler Drohnen, die zwei Kilogramm oder mehr wiegen, ist ab dem 1. Oktober ein Kenntnisnachweis verpflichtend – dieser ist vergleichbar mit einer Art Führerschein. Einer Ansicht des Luftfahrt-Bundesamtes zufolge gibt es bisher 18 Stellen, in denen die Prüfung abgelegt werden kann, weitere Prüfungsstellen sind in der Planung. Die Verordnung war bereits im Frühjahr in Kraft getreten.

Rechtliche Grundlagen sowie Kenntnisse zur Navigation der Drohnen müssen für den Erhalt des „Drohnen-Führerscheins“ nachgewiesen werden. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Ausschließlich für Flugmodelle gibt es, ebenfalls ab dem 1. Oktober, eine Bescheinigung – um eine solche zu erhalten werden ein Mindestalter von 14 Jahren und eine Einweisung durch einen Luftsportverein vorausgesetzt. Beide Bescheide sind fünf Jahre lang gültig.

Neben diesen beiden Neuerungen wurde darüber hinaus für Drohnen ab 250 Gramm ab dem 1. Oktober außerdem eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Durch die Kennzeichnung soll es möglich sein, den Besitzer der Drohne ausfindig zu machen, daher müssen der Name sowie die Anschrift auf dieser Vermerkt werden. Zur Kennzeichnung können beispielsweise Aluminiumaufkleber oder Plaketten verwendet werden, diese müssen fest mit dem Gerät verbunden und feuersicher sein.
Tags: Tech, DJI
Quelle: NDR
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