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Rossmann wegen Schleichwerbung verurteilt

Die Drogeriekette Rossmann wurde wegen Schleichwerbung bei einen Influencer durch das Oberlandesgericht Celle verurteilt. Bisher verliefen die Grenzen zwischen Schleichwerbung und Marketing eher unscharf. Das gefällte Urteil könnte die Branche allerdings folgenschwer treffen.
Von Cindy am 01.09.2017
Bild-Quelle: Rossmann
Bislang war die Grenze zwischen Schleichwerbung und Marketing nicht klar definiert oder wurde von einigen Marktteilnehmern etwas lockerer ausgelegt. Das Urteil, das im Oberlandesgericht Celle gegen die Drogeriekette Rossmann bereits im Juni gefällt wurde, könnte diesbezüglich allerdings weitreichende Folgen für die Branche bedeuten. Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerber, der in den letzten Jahren regelmäßig durch Abmahnungen in den Fokus der Aufmerksamkeit rückte.

Das Urteil des Oberlandesgerichts bezieht sich auf die Zusammenarbeit Rossmanns mit einem 20-jährigen Influencer. Dieser hat Produkte der Drogeriekette auf seinem Instagram Account, dem 1,3 Millionen User folgen, beworben und nur unzureichend darauf hingewiesen, dass es sich bei den Posts um bezahlte Werbung handelt. Dem Urteil zufolge müssen werbliche Posts allerdings auf den ersten Blick für die Nutzer des jeweiligen Netzwerks zu erkennen sein.

Auch Instagram hat eine klare Stellung zu dem Streitthema bezogen. Schon im Juni war in einem Blogbeitrag angekündigt worden, dass zeitnah ein Kennzeichnungsmodell für Werbung eingeführt wird. Demnach müssen Influencer in Zukunft über dem geposteten Foto darauf hinweisen, dass es sich um eine „bezahlte Partnerschaft“ handelt. Hashtags seien hierfür dann nicht mehr ausreichend.
Tags: Tech, Rossmann
Quelle: Manager Magazin
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